Sepsis und Septischer Schock
Eine verzögerte Diagnose oder eine fehlerhafte Behandlung kann innerhalb kürzester Zeit lebensbedrohliche Folgen haben. In meiner anwaltlichen Tätigkeit als Spezialist für ärztliche Behandlungsfehler vertrete ich Patientinnen, Patienten und Angehörige, wenn Anzeichen einer Sepsis nicht rechtzeitig erkannt oder medizinische Standards nicht eingehalten wurden.
Auf dieser Seite informiere ich Sie über typische Behandlungsfehler bei Sepsis und septischem Schock, Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie das Vorgehen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.
Was als Infektion beginnt, kann sich innerhalb von Stunden zu einer lebensbedrohlichen Sepsis oder einem septischen Schock entwickeln. Werden Warnzeichen nicht ernst genommen oder Behandlungsleitlinien missachtet, kann dies schwerste gesundheitliche Schäden oder den Tod zur Folge haben.
Als Anwalt für ärztliche Behandlungsfehler unterstütze ich Betroffene und Hinterbliebene dabei, medizinische Versäumnisse aufzuklären und ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. Denn vermeidbares Leid darf nicht folgenlos bleiben.
• altgriechisch: Fäulnis
• Umgangssprachlich: „Blutvergiftung“
• Schwerste Verlaufsform einer Infektion
• Überreaktion des Immunsystems
• Organschäden fernab der eigentlichen Infektion
Fehldiagnose oder verspätete Behandlung bei Sepsis und septischem Schock gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Behandlungsfehlern.
Gerade in Notaufnahmen und auf Normalstationen werden typische Symptome einer Sepsis nicht immer rechtzeitig erkannt. Die Folgen sind oft irreversible Organschäden oder tödliche Verläufe.
Als Anwalt mit Schwerpunkt auf ärztlichen Behandlungsfehlern prüfe ich, ob medizinische Standards eingehalten wurden, und vertrete Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen.
• Personen über 60 Jahre
• Kleine Kinder unter einem Jahr
• Chronische Erkrankungen (Bluthochdruck,
Diabetes, Nierenschwäche, …)
• Immunschwäche (z.b. durch Medikamente,
Milzentfernung, Erkrankungen)
• starke Schmerzen, nie gekanntes Krankheitsgefühl
• Verwirrtheit, Wesensveränderung
• Atemnot, Kurzatmigkeit
• Herzrasen
• niedriger Blutdruck
• kalte, feuchte, fleckige Haut
• Fieber (nicht unbedingt)
- Immer ein Notfall!
- Bei Verdacht auf Sepsis: Goldenes Bundle innerhalb einer Stunde. Zeitablauf ist extrem wichtig bei Sepsis.
- Es muss sofort und beherzt gehandelt werden!
- Untersuchung der Vitalparameter
- Blutdruck,
- Herzfrequenz,
- Atemfrequenz,
- Sauerstoffsättigung.
- Entnahme von Blut
- Labor und
- Blutkulturen.
- Fokussuche: Wo steckt die Infektion?
- Rascher Beginn einer breiten antibiotischen Therapie über die Vene
- Überwachung von Organfehlfunktionen
- Lunge,
- Niere,
- Kreislauf.
- Nachsorge und Rehabilitation
So arbeiten wir für Sie: Arzthaftung bei verspäteter Sepsiserkennung
Neue Haftungsansätze bei Sepsis-Fällen unter Berücksichtigung der QS-Sepsis-Richtlinie
I. Kernthese: Paradigmenwechsel in der Arzthaftung
Die zentrale Fragestellung hat sich verschoben: Nicht mehr primär „Was hat der Arzt falsch gemacht?", sondern „Wo hat die Struktur versagt?" und „Was hat die Klinik falsch gemacht?"
Praktische Bedeutung: Die Haftung verlagert sich vom individuellen Behandlungsfehler zur Organisationsverschulden des Krankenhauses.
II. Rechtliche Grundlagen
1. Normative Verankerung
- § 136 SGB V i.V.m. DeQS-Richtlinie
- Umsetzung durch IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)
2. Medizinische Standards
S3-Leitlinie Sepsis (maßgeblich für Sachverständigenfragen)
3. Rechtsprechungsentwicklung
Rechtliche Relevanz des Qualitätsmanagements ergibt sich aus Klagen gegen TÜV (Brustimplantate-Fälle)
III. Medizinische Grundlagen der Sepsis
1. Zeitkritischer Charakter
- Zeitproblem bei Sepsis
- Sepsis ist schnell, ein „Turboding" mit eigener Dynamik. Zeitverlust ist daher besonders gefährlich.
- CRP-Werte sind „lahm" (reagieren zu langsam)
2. Screening-Parameter (Warnsignale)
Screening-Warnsignale: Tachykardie (Herzrasen, Puls >100), Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe (Beschleunigte Atmung >20 Atemzüge pro Minute), Hypotonie (niedriger Blutdruck; Werte unter 100/60 mmHg (Frauen) bzw. 110/60 mmHg (Männer).
Bei deren Auftritt muss etwas passieren. Ansonsten liegt ein Behandlungsfehler vor!
Weitere relevante Parameter:
- Laktatwerte
- Vitalwerte
3. Diagnostischer Ansatz
- Gesamtheit als Hinweis auf Sepsis betrachten – Puzzleteile zusammensetzen
- Strukturierte Diagnostik (der Symptome Screening-Warnsignale: Tachykardie (Herzrasen, Puls >100), Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe (Beschleunigte Atmung >20 Atemzüge pro Minute), Hypotonie (niedriger Blutdruck; Werte unter 100/60 mmHg (Frauen) bzw. 110/60 mmHg (Männer).
- Früherkennung ist Voraussetzung für Erfolg.
IV. Neue Prüfungsschwerpunkte für Patientenanwälte
A. Systemische Anforderungen an das Krankenhaus
Zur Sepsisprävention gehören:
- Pflege,
- Ärzte,
- Intensivstation,
- ABS-Team,
- QM,
- SOPs,
- Schulungen
Versagt ein Element, steigt das Risiko für den Patienten.
B. Konkrete Prüfpunkte (Checkliste)
1. Screening-Strukturen
- Gibt es Screeningstrukturen?
- Hatte das Krankenhaus ein System, um Sepsis zu erkennen und zu begegnen?
- Gab es ein funktionierendes System für das Screening?
- Wenn Screening nicht dokumentiert ist, wird es nicht gelebt.
2. Standard Operating Procedures (SOPs)
- Gibt es eine Sepsis-SOP?
- Gab es SOPs?
3. Schulungsnachweise
- Gibt es Schulungsnachweise?
- Schulungsnachweise: Wer, wann, wo?
4. Audit-Dokumentation
- Gibt es Auditberichte?
- Gab es Audits?
5. Eskalationsstrukturen
- Gibt es Nachweise zum ABS-System? Im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis steht die Abkürzung ABS für Antibiotic Stewardship. Ein „ABS-System“ beschreibt somit kein technisches Gerät, sondern ein strukturiertes Programm zur Sicherung des rationalen und verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika und Antiinfektiva im Krankenhaus.
- Eskalation: Pflege → Assistenzarzt → Oberarzt → Intensivstation
- Gab es Eskalationsstrukturen?
- Gab es definierte Eskalationswege?
6. Qualitätssicherungs-Dokumentation
- Welche QS-Dokumentation existiert?
- Sind QMS in den klinischen Alltag umgesetzt worden?
- Hat ABS-System im Ergebnis funktioniert?
- Kritische Frage: Liegt nur Papier-QM vor?
V. Haftungsrelevante Fehlerquellen
1. Kommunikationsdefizite
- Fehler entstehen durch Informationsverlust
- Pflege meldet nichts → es wird nichts gemacht → Arzt wird nicht angerufen
- Funktionierte die Kommunikation?
2. Dokumentationsmängel
Prüfung der Patientenakte: Patientenakte nach Frühwarnzeichen (s.o.) durchforsten:
- Was ist dokumentiert?
- Was wurde gemacht?
VI. Beweisrechtliche Aspekte
- Sekundäre Darlegungslast des Krankenhauses bei fehlender/unzureichender Dokumentation
- Konsequenz: Bei nicht dokumentiertem Screening oder fehlenden Nachweisen über QM-Strukturen trägt das Krankenhaus die Beweislast für ordnungsgemäße Organisation.
VII. Standardfragen an Sachverständige
Alte Fragestellung (überholt):
- War die Diagnose vertretbar?
- War die Behandlung richtig?
Neue, zusätzliche Fragestellungen:
- Gab es ein Sepsis-Screening?
- Existierte eine SOP?
- War das Personal geschult?
- Gab es definierte Eskalationswege und Eskalationsstrukturen?
- Funktionierte die Kommunikation?
- Gab es Screenings?
- Gab es Audits
VIII. Praktisches Vorgehen im Mandat
Phase 1: Aktenanalyse, Checkliste Patientenakte:
- Vitalparameter-Dokumentation
- Laktatwerte
- Tachykardie, Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe, Hypotonie?
- Zeitliche Abläufe
- Wann traten erste Warnsignale auf?
- Wann erfolgte Reaktion?
- Zeitverlust ist besonders gefährlich
- Dokumentierte Maßnahmen
- Was ist dokumentiert?
- Was wurde gemacht?
Phase 2: Anforderung Krankenhaus-Unterlagen
Obligatorisch anzufordern:
- Sepsis-SOP des Krankenhauses
- Screening-Protokolle/Checklisten
- Schulungsnachweise (Personal, Datum, Inhalt)
- Audit-Berichte zur Sepsis-QS
- Nachweis ABS-Team (Antibiotic Stewardship)
- QM-Handbuch Sepsis
- Interne Qualitätssicherungs-Dokumentation
Phase 3: Sachverständigengutachten
a) S3-Leitlinie (Sind die dort normierten Behandlungsschritte rechtzeitig und richtig erfolgt?)
b) Zusätzliche systemische Fragen:
- Entsprach das QM-System dem Stand der Wissenschaft (§ 136 SGB V)?
- War das System im konkreten Fall funktionsfähig?
- Wurden die eigenen SOPs eingehalten?
IX. Haftungsadressaten
1. Primäre Haftung: Krankenhausträger, Organisationsverschulden bei:
- Fehlendem/unzureichendem QM-System
- Nicht implementierten SOPs
- Fehlenden Schulungen
- Nicht funktionierenden Eskalationswegen
2. Sekundäre Haftung: Behandelnde Ärzte
Nur noch bei individuellem Behandlungsfehler trotz funktionierendem System
X. Besonderheiten und Entwicklungen
Technologieeinsatz
Bisher setzen nur wenige Kliniken Künstliche Intelligenz (KI) auf Intensivstationen ein. Chefärzte geben zu, von dort erkannte Sepsisfälle jedenfalls nicht so schnell erkannt zu haben. Warum wird das nicht Klinikstandard?
Es gibt Schnelltests, die bereits in Rettungswagen eingesetzt werden können. Warum gibt es diese nicht flächendeckend?
XI. Zusammenfassung: Unsere Erfolgskriterien für erfolgreiche Mandate in Sepsis-Fällen
Beweisführung auf zwei Ebenen:
Ebene 1: Individueller Behandlungsfehler
- Verspätete Diagnose
- Verzögerte Therapie
- Fehlende Reaktion auf Warnsignale
Ebene 2: Systemversagen (NEU!)
- QS-Richtlinie = QMS mit rechtlicher Relevanz
- Fehlendes/nicht gelebtes QM-System
- Nicht umgesetzte SOPs
- Fehlende Schulungen/Audits
- Defizitäre Eskalationsstrukturen
Beweiserleichterung:
Wenn Screening nicht dokumentiert, wird es nicht gelebt
→ Sekundäre Darlegungslast des Krankenhauses
XII. Unsere Praxis-Checkliste in Sepsis-Fällen
Sofort zu klären:
- Zeitpunkt erste Warnsignale (Fieber, Tachykardie, Verwirrtheit, Tachypnoe, Hypotonie)
- Zeitpunkt Diagnosestellung
- Zeitverlust in Stunden
- Dokumentierte Vitalwerte/Laktat
- Reaktion des Personals dokumentiert?
- Eskalation erfolgt?
Anzufordern vom Krankenhaus:
- Vollständige Patientenakte
- Sepsis-SOP
- Screening-Dokumentation
- Schulungsnachweise
- Audit-Berichte
- ABS-Team-Nachweis
- QS-Dokumentation